Wussten Sie, dass seit dem 01.01.2017 Unternehmen dazu verpflichtet sind, geschäftliche E-Mails revisionssicher zu speichern? Das ist in den GoBD, den Grundsätzen zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff festgelegt. Stellt sich schon die nächste Frage: Was bedeutet revisionssicher? Unter Revisionssicherheit versteht man in der E-Mail Archivierung, dass die elektronischen Nachrichten manipulationssicher, also im Original, unveränderbar, verlustsicher, jederzeit und lückenlos verfügbar sowie maschinell auswertbar, gespeichert sind. Kein leichtes Unterfangen, doch rechtlich selbst für den kleinsten Ein-Mann-Betrieb ein Muss.